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Was ist ein Bildungskredit?

Ein Bildungskredit ist ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergebenes kostengünstiges Darlehen, welches Personen gewährt wird, die sich in fortgeschrittener Phase ihrer Ausbildung (Studium, Ausbildung) befinden. Anders als bspw. beim BAföG wird ein Bildungskredit völlig unabhängig von den Einkünften und vom Vermögen sowohl des Antragsstellers als auch der Eltern und des Ehegatten des Antragstellers vergeben. Er wird auch dann vergeben, wenn der Antragssteller bereits BAföG erhält.
Gemäß den Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung besteht der Zweck des Bildungskredits primär in der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung. Das Volumen des Bildungskredits muss sich den Förderbestimmungen entsprechend zwischen 1.000 Euro und 7.200 Euro bewegen, wobei die Auszahlung anders als bei sonstigen Krediten nicht einmal als komplette Summe, sondern monatsweise (wahlweise bis maximal 24 Monaten) erfolgt.

Neben der Länge der Laufzeit kann der Antragssteller auch die Höhe der Monatsraten aus drei Wahlmöglichkeiten (100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro) bestimmen. Abgesehen von dem monatlichen Zuschuss können von dem Gesamtbetrag auch bis zu 3.600 Euro auf Antrag für ausbildungsbezogene Aufwendungen als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Möchte der Antragssteller den Bildungskredit bereits während der Laufzeit kündigen, kann dies zu jedem Monatsende hin kostenlos erfolgen.
Seit der Einführung des Bildungskreditprogramms im Jahr 2001 haben mittlerweile bereits mehr als 120.000 Schüler und Schülerinnen sowie Studenten und Studentinnen von dem Angebot Gebrauch gemacht.

Welche Arten von Bildungskrediten gibt es?

Bildungskredite der KfW können prinzipiell für alle Schüler und Studenten gewährt werden, welche die Förderbestimmungen erfüllen. Mittlerweile gehen aber auch immer mehr nichtstaatliche Kreditinstitute in Deutschland (in anderen Ländern – vor allem in den angloamerikanischen – ist dies schon lange üblich) dazu über Bildungskredite anzubieten. Hierbei gilt es aber die Konditionen genau miteinander zu vergleichen, da diese bei nichtstaatlichen Kreditinstituten im Vergleich zu den Bedingungen der KfW sowohl vor allem deutlich schlechter als aber auch gelegentlich besser ausfallen können.

Welche Voraussetzungen gibt es zur Gewährung eines Bildungskredits?

Grundsätzlich muss sich der Antragssteller egal ob Schüler oder Student gemäß den Förderbestimmungen in einer fortgeschrittenen Phase seiner Ausbildung befinden.

Schüler und Schulerinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Erhalt eines Bildungskredits zu haben:

  • -Die Ausbildung (auch Zweit- und Folgeausbildungen) muss gemäß dem BAföG förderfähig sein. Ob die Ausbildung dieses Kriterium erfüllt, kann vorab selbst mit Hilfe des Ausbildungsstättenverzeichnisses des jeweiligen Bundeslandes eruiert werden. Prinzipiell kann auch eine Ausbildung im Ausland gefördert werden, wenn sie dem Niveau einer inländischen Ausbildung entspricht. Hierzu ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
  • -Der Antragssteller muss mindestens das 18. Lebensjahr, darf aber bei Antragsstellung maximal das 35. Lebensjahr vollendet haben.
  • -Der Antragssteller muss entweder bereits über einen Berufsabschluss verfügen oder aber diesen mit dem Abschluss der gegenwärtigen Ausbildung erlangen.
  • -Der Antragssteller muss die Ausbildung in Vollzeit durchführen.
  • -Der Antragssteller muss sich in den letzten 24 Monaten der gegenwärtigen zu fördernden Ausbildung befinden.
    Auf der Seite des Bundesverwaltungsamts (BVA) werden folgende Beispiele angeführt:
    Ausbildungsgang / Dauer / förderfähig
    Kosmetiker/in 12 Monate von Beginn an
    Fremdsprachenkorrespondent/in 24 Monate von Beginn an
    Physiotherapeut/in 36 Monate ab dem 13. Monat
    Rettungsassistent/in 24 Monate inkl. Anerkennungsjahr von Beginn an
    Erzieher/in 36 Monate inkl. Anerkennungsjahr ab dem 13. Monat

Studenten und Studentinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Erhalt eines Bildungskredits zu haben:

  • -Gemäß den Förderbestimmungen gilt derjenige als Student, der entweder an einer deutschen Hochschule (Universität, Fachhochschule, etc.) oder an einer ausländischen Bildungsstätte (gleichwertig einer deutschen Hochschule) studiert.

Weitere Voraussetzungen, die jeder Student jedes Studiengangs erfüllen muss:

  • -Der Antragssteller muss mindestens das 18. Lebensjahr, darf aber bei Antragsstellung maximal das 35. Lebensjahr vollendet haben.
  • -Der Antragssteller darf grundsätzlich nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studieren.
  • -Der Antragssteller muss als Vollzeitstudent immatrikuliert sein.

Zusätzliche Voraussetzungen ergeben sich aus der Art des Studiengangs:

  • -Bachelorstudiengang: Der Antragssteller muss die Vorprüfung bestanden haben. Ist eine solche nicht vorgesehen, müssen die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht worden sein.
  • -Postgradualer Studiengang: Der Antragssteller muss über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen.
  • -Staatsexamen, Diplom- und Magisterstudiengang: Der Antragsteller muss die Zwischenprüfung, das Vordiplom oder Physikum bestanden haben. Ist so etwas nicht vorgesehen; müssen die Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre vollständig erbracht worden sein.

Folgende Studiengänge werden nicht gefördert:

  • -Promotionsstudiengänge
  • -Referendariate
  • -Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge
  • -Studenten mit Status als Gasthörer
  • -studienvor- und –nachbereitende Praktika
  • -Wiederholung einer Prüfung zur Verbesserung einer bereits bestandenen Prüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Studierende und Schüler einen Bildungskredit erhalten:

  • -Der Antragsteller muss die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung des Bildungskredites erfüllen.
  • -Der Antragssteller muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit einer/einem Deutschen verheiratet sein und/oder das Kind einer/eines Deutschen sein und/oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Wie beantragt man einen Bildungskredit?

Das so genannte Bildungskreditverfahren unterteilt sich in folgende Schritte:
1. Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) Köln.
Auf der Seite des BVA befindet sich der für die Antragsstellung vorgesehene Antragsvordruck, der wahlweise direkt im Internet ausgefüllt werden kann oder aber ausgedruckt und ausgefüllt dem BVA auf postalischem Weg oder per Fax oder eingescannt via E-Mail zugestellt werden kann. Da eine Gewährung des Bildungskredits erst möglich ist, wenn der Antragssteller tatsächlich bereits im förderfähigen Ausbildungsabschnitt befindet, sollte der Antrag frühestens sechs Wochen vor Beginn des förderfähigen Ausbildungsabschnitts eingereicht werden. Innerhalb der nächsten 14 Tage nach Antragsstellung sind sämtliche für die Bearbeitung notwendige Unterlagen einzureichen.
Hierzu zählen:

Schüler und Schülerinnen:

  • - beidseitige Kopie des Personalausweises
  • - aktuell ausgestellte Schulbescheinigung (nicht älter als vier Wochen)
  • - falls zutreffend: Nachweis über einen bereits vorhandenen Berufsabschluss, wenn die Ausbildung mit einem allgemeinbildenden Abschluss (bspw. Abitur) endet.

Studenten und Studentinnen:

- beidseitige Kopie des Personalausweises
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester

Bachelorstudiengang:

  • - Bescheinigung der Hochschule, dass die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht worden sind

Postgradualer Studiengang:

  • - Nachweis über ein bereits abgeschlossenes Studium

Staatsexamen, Diplom- und Magisterstudiengang:

  • - Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses, des Vordiploms oder des Physikums oder falls dies nicht vorgesehen ist eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass die Leistungen der ersten beiden Studienjahre vollständig erbracht worden sind.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Rückzahlung von Bildungskrediten?

Anders als bei regulären Krediten beginnt die Tilgung des Bildungskredits nicht bereits kurz nach Auszahlung der Kreditsumme, sondern erst vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Auszahlung. Die Tilgungsraten betragen einheitlich 120 Euro monatlich und sollen ab April 2010 auch nicht mehr quartalsweise (360 Euro), sondern monatlich eingezogen werden.
Ein weiterer Unterschied zu einem gewöhnlichen Bankkredit liegt in der Möglichkeit des Kreditnehmers, den Bildungskredit vorzeitig teilweise oder vollständig zurückzahlen zu können.

Wie hoch sind die typischen effektiven Jahreszinsen für Bildungskredite?

Typischerweise sind die Bildungskredite der KfW kostengünstig, ähnlich vergleichbar mit staatlich geförderten Immobilienkrediten. Die Zinsen werden halbjährig (01.04. und 01.10.) neu ermittelt und sind dann für das gesamte halbe Jahr gültig. Effektiv liegt der Zinssatz aktuell bei 2,05%.

Welche unabhängigen Informationsquellen zum Thema Bildungskredite gibt es?

Umfassendes Informationsmaterial liefert die Homepage des BVA. Des weiteren sind umfassende Informationen zu Bildungskrediten den Homepages der Universitäten oder anderen Internetseiten zu entnehmen. In den Universitäten liegen in der Regel auch Broschüren zum Thema aus.

Fazit
Die Bildungskredite der KfW stellen eine kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit dar, einen eventuellen finanziellen Engpass im Studium oder der Ausbildung überbrücken zu können. Dabei sind Bildungskredite einfach und transparent ohne irgendwelche Kostenfallen gestaltet. Ein Nachteil der Kreditkonditionen liegt in der Variabilität der Zinssätze, die je nach Höhe der Leitzinsen teilweise extrem schwanken können.

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